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ist definiert durch § 3 Nr. 16 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) als der „technische Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Empfangens von Nachrichten jeder Art in der Form von Zeichen, Sprache, Bildern oder Tönen mittels Telekommunikationsanlagen”. Der Begriff Telekommunikation setzt sich zusammen aus der griechischen Vorsilbe tele - fern, weit und dem lateinischen Verb communicare – mitteilen. Der Begriff Telekommunikation entspricht im Deutschen dem Begriff Fermeldewesen. Er wird allgemein als Sammelbegriff verwendet für jede Art der Nachrichtenübertragung mit Hilfe der elektronischen Nachrichtentechnik, also in Form von Daten, nicht jedoch die materielle Übermittlung von Nachrichten (wie etwa die Post).